Haftung
Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Auftragnehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird.
Kardinalpflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den Kardinalpflichten gehören insbesondere die rechtzeitige und vollständige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch den Auftragnehmer, sowie die rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige Folgeschäden), ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Bewertung, Implementierung und Folgen der vollständigen oder teilweisen Anwendung bzw. Unterlassung der vom Auftragnehmer gelieferten Arbeitsergebnisse, Empfehlungen, Konzepte oder Zwischenergebnisse. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die aus der Anwendung, teilweisen Anwendung, Nichtanwendung oder teilweisen Nichtanwendung dieser Arbeitsergebnisse entstehen. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die einen Haftungsausschluss oder eine -begrenzung zwingend untersagen.
Für den Fall, dass eine Haftung nicht ausgeschlossen, jedoch begrenzt werden kann, werden folgende Haftungsbegrenzungen / Haftungshöchstgrenzen vereinbart.
(a) Die Haftung je Schadensfall ist zunächst auf die Vergütung des unmittelbar betroffenen Projekts/Einzelauftrags begrenzt.
(b) Die Gesamthaftung aller Schadensfälle eines Kalenderjahres ist weiter beschränkt auf den jeweils kleineren der folgenden Beträge:
(i) 100 % der in diesem Kalenderjahr vom Auftraggeber an den Auftragnehmer tatsächlich gezahlten Vergütung, oder
(ii) € 20.000,00 (zwanzigtausend Euro).
Die Haftungsregelungen gelten zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers in gleicher Weise. Ansprüche gegen diese sind nur ausnahmsweise und insoweit zulässig, wie dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Ebenso gelten die Haftungsregelungen auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Für Ausfälle, Fehler, Unvollständigkeiten oder Nichtverfügbarkeit von Diensten Dritter (einschließlich aber nicht beschränkt auf KI-Drittanbieter, Plattformen oder sonstige Cloud-/SaaS-Dienste) haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat den entsprechenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Hat der Auftraggeber den Schaden mitverursacht oder durch Unterlassen mitverursacht (insbesondere durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung), so sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Verhältnis der beiderseitigen Verschuldensanteile zu kürzen. Soweit der Auftraggeber in Anspruch genommen wird, sind dem Auftragnehmer ersparte Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen berühren nicht die Möglichkeit des Auftraggebers, Ansprüche geltend zu machen, die nach diesen Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden können.